Arbeitszeiterfassung SchweizArG-konform. Digital. Kostenlos.

Gemäss Art. 46 ArG sind Schweizer Arbeitgeber verpflichtet, die Arbeitszeiten ihrer Mitarbeitenden zu erfassen. Mit Stundenmeister erledigen Sie das in Sekunden – statt mit Excel und Papier.

✅ Art. 46 ArG konform  ·  ✅ Keine Installation nötig  ·  ✅ DSGVO / DSG konform  ·  ✅ Kostenlos für Einzelpersonen

Warum Zeiterfassung für KMU Pflicht ist

Das Schweizer Arbeitsgesetz (ArG) verpflichtet jeden Arbeitgeber zur Erfassung der Arbeitszeiten. Bei Verstössen drohen Bussen und arbeitsrechtliche Konsequenzen. Trotzdem nutzen viele KMU noch Excel-Tabellen oder Papierformulare – fehleranfällig, zeitraubend und nicht revisionssicher.

Alles, was Sie für die Zeiterfassung brauchen

Ein-Klick Stempeluhr

Kommen und Gehen mit einem Klick erfassen. So einfach wie eine Stechuhr – aber digital.

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Manuelle Einträge

Datum, Start, Ende, Pause und Projekt flexibel nachtragen. Für maximale Kontrolle.

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Wochen- & Monatsübersicht

Arbeitszeiten auf einen Blick. Überstunden und Sollstunden automatisch berechnet.

⚖️

ArG-Konformität

Automatische Prüfung der Pausenregeln (Art. 15 ArG) und Höchstarbeitszeiten (Art. 9-10 ArG).

🌙

Nacht- & Sonntagsarbeit

Automatische Erkennung und Kennzeichnung von Nacht- und Sonntagsarbeit gemäss ArG.

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Mehrere Mitarbeiter

Team-Mitglieder hinzufügen und deren Arbeitszeiten zentral verwalten.

📄

PDF & CSV Export

Arbeitszeitnachweise als PDF oder CSV exportieren – für Behörden, Buchhaltung oder SECO.

🔒

Lokale Speicherung

Alle Daten bleiben in Ihrem Browser. Kein Cloud-Upload, keine Datenschutzbedenken.

ArG-Konformität im Detail

Art. 46 ArG

Pflicht zur Arbeitszeiterfassung

Arbeitgeber müssen Beginn und Ende der Arbeitszeit sowie Pausen dokumentieren. Stundenmeister macht das automatisch.

Art. 15 ArG

Pausenregelung

15 Min. ab 5.5h, 30 Min. ab 7h, 1 Std. ab 9h Arbeitszeit. Unser System warnt bei Verstössen.

Art. 9-10 ArG

Höchstarbeitszeit

45h/Woche (Industrie, Büro, Detailhandel) bzw. 50h/Woche (übrige). Überschreitungen werden markiert.

Art. 12-13 ArG

Überstundenregelung

Überstunden werden automatisch berechnet und können als Zeitguthaben oder zur Auszahlung erfasst werden.

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